Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses

Arten von Führungszeugnissen

Führungszeugnis

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt. Dieses Führungszeugnis wird für persönliche Zwecke ausgestellt.

Erweitertes Führungszeugnis

Einer Person wird auf Antrag ein erweitertes Führungszeugnis erteilt, wenn eine gesetzliche Bestimmung dies erfordert oder wenn die Person beruflich oder ehrenamtlich Minderjährige beaufsichtigt, betreut, erzieht oder ausbildet.

Europäisches Führungszeugnis

Das Europäische Führungszeugnis wird für in Deutschland lebende Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU ausgestellt.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise Aufenthaltstitel
  • bei schriftlichem Antrag: amtliche oder öffentliche Beglaubigung der Unterschrift
    Hinweis: Bei der Beantragung durch Dritte mit Vollmacht ist die Vorlage einer Ausweiskopie des Antragsstellers mit vorzulegen, um die Unterschrift auf der Vollmacht mit der Unterschrift auf dem Ausweisdokument vergleichen zu können.
  • gegebenenfalls Nachweis der Berechtigung als gesetzlicher Vertreter
  • beim erweiterten Führungszeugnis zusätzlich:
    schriftliche Aufforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt

 

Hinweise

Die Ausstellung eines Führungszeugnisses dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Ausstellung eines Europäischen Führungszeugnisses kann unter Umständen länger dauern, es soll jedoch spätestens 20 Werktage nach dem Auskunftsersuchen des Bundesamtes der Justiz an den betreffenden EU-Mitgliedstaat ausgestellt sein. 

Der Antragsteller muß das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.

 

Gebühren

13,00 € Führungszeugnis
13,00 € erweitertes Führungszeugnis
17,00 € Europäisches Führungszeugnis