Personenstandsurkunden, Nachbeurkundungen

Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:
  • aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke/beglaubigte Abschriften aus dem Register
  • aus dem Eheregister Eheurkunden
  • aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden
  • aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden
  • aus dem Sterberegister Sterbeurkunden

Antragsberechtigt sind Personen, auf die sich der entsprechende Eintrag bezieht, Vorfahren oder Abkömmlinge in gerader Linie (Kinder, Eltern, Großeltern) oder wer ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (z. B. Erbangelegenheiten, Löschung von Rechten im Grundbuch). Ein entsprechender Nachweis ist erforderlich (Ausweis, Geburtsurkunde oder entspr. Urkunde). Die Beantragung hat schriftlich zu erfolgen.

 

Nachbeurkundungen

Eine Geburt, ein Sterbefall oder eine Eheschließung/Lebenspartnerschaft im Ausland können Sie in einem gebührenpflichtigen Antragsverfahren hier in Deutschland vom Standesamt nachbeurkunden lassen. Dies bedeutet, es wird ein deutsches Register angelegt, aus welchem deutsche Urkunden ausgestellt werden können. Grundvoraussetzung für dieses Verfahren ist, dass die betreffende Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Bitte informieren Sie sich bei unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, welche Unterlagen beizubringen sind und welche Gebühren anfallen.