1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 61 der Stadt Leuna „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“ Ortschaft Zöschen
Der Stadtrat der Stadt Leuna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. April 2025 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“ Ortschaft Zöschen gefasst.
Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB als vereinfachtes Verfahren geführt. Somit kann gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Erarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 ist aufgrund der nachrichtlichen Übernahme des vom Zweckverband für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (ZWA) Bad Dürrenberg übergebenen Leitungsbestandes erforderlich. Das Planzeichen der unterirdischen Hauptversorgungsleitung sowie das Planzeichen des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes wurden entsprechend des übergebenen Leitungsbestandes angepasst (Verschiebung vom Flurstück 446 in das Flurstück 447 der Flur 9, Gemarkung Zöschen). Aufgrund dieser Verschiebung erfolgte die Anpassung der Baugrenze. Da der Bereich des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, verläuft die Baugrenze direkt nördlich des festgesetzten Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes. Durch diese Änderung werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Demnach ist der § 13 BauGB anwendbar.
Der Stadtrat der Stadt Leuna hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. April 2025 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“ Ortschaft Zöschen (in der Fassung Oktober 2024) gebilligt und den Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung sowie gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB gefasst.
Das Plangebiet befindet sich in der Ortschaft Zöschen, Ortsteil Zscherneddel der Stadt Leuna, westlich der Straße Am Schachtteich.
Es weist eine Gesamtfläche von ca. 6.840 m². Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 umfasst die Flurstücke 446 und 447 der Gemarkung Zöschen, Flur 9 vollständig.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 „Wohnbebauung Zöschen – Am Ellerholz“ Ortschaft Zöschen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) sowie der Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB auf der Internetseite der Stadt Leuna in der Zeit vom 06.05.2025 bis einschließlich 10.06.2024 veröffentlicht.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Stadt Leuna, Fachbereich Bau
Außenstelle der Stadtverwaltung, Rudolf-Breitscheid-Straße 18, 06237 Leuna (im Gesundheitszentrum, Westflügel)
Montag
09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch
09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag
09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag
09.00 – 12.00 Uhr
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist von jedermann vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (p.lux@stadtleuna.de), können bei Bedarf aber auch auf anderen Wegen (z.B. schriftlich und/oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Leuna, Fachbereich Bau) während der Dienststunden abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Ausgefertigt: Leuna, den 28.04.2025
gez. Michael Bedla
Bürgermeister der Stadt Leuna