Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Entwurf der Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 »Halde am Standort Leuna«
Der Stadtrat der Stadt Leuna hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 mit Beschluss 139-2024 nach § 2 Absatz 1 BauGB die Aufstellung der Teilflächenänderung PVFA (Abkürzung für freistehende Photovoltaik- Freiflächenanlagen) des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 »Halde am Standort Leuna« für die Teilflächen »Südbecken« und »Südliche Erweiterung« beschlossen.
Der Stadtrat der Stadt Leuna hat in seiner Sitzung am 30. April 2026 mit Beschluss 147-2026 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes der Stadt Leuna Nr. 8.4 »Halde am Standort Leuna« soll in der Teilfläche »Südliche Erweiterung« der Hochhalde Leuna ein neuer planungsrechtlicher Stand geschaffen werden. Dies ermöglicht die bauliche Nutzung dieser Teilfläche für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, hier von solarer Strahlungsenergie, dienen.
Abweichend vom Aufstellungsbeschluss wurde der Geltungsbereich für den Entwurf zum Bebauungsplan auf die Teilfläche »Südliche Erweiterung« der Hochhalde Leuna reduziert.
Hingewiesen wird darauf, dass außerhalb des zeichnerisch festgesetzten Geltungsbereichs im Bereich der Saaleaue östlich des Wasserwerkes Daspig in den Gemarkungen Kreypau, Flur 9 und Leuna, Flur 23 Ausgleichsflächen und -maßnahmen zum Artenschutz (CEF-Maßnahmen) zugeordnet und festgesetzt werden.
Der Entwurf der Teilflächenänderung PVFA des Bebauungsplanes Nr. 8.4 »Halde am Standort Leuna« in der Fassung vom 20.03.2026 wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie den Untersuchungen und Gutachten zum Vorhaben in der Zeit vom
12.05.2026 bis einschließlich 18.06.2026
veröffentlicht.
Die Planung liegt in der Stadtverwaltung Leuna, Fachbereich Bau, Stadtplanung, Rudolf-Breitscheid-Straße 18, Westflügel, Zimmer 2.09 in 06237 Leuna zu nachfolgend aufgeführten Dienstzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03461 / 2495026 (Frau Zöfelt) zur Einsichtnahme aus:
Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Weiterhin kann die Planung über das Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/leuna/beteiligung/themen eingesehen werden.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen in Form folgender Untersuchungen und Gutachten vor:
- Ökoplan - Institut für ökologische Planungshilfe, Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen zum Projekt PV-Freiflächenanlagen Infra-Leuna, November 2024
- FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG, Errichtung von PV Anlage Halde, Teilfläche ‚Südliche Erweiterung‘ | Artenschutzbericht, 16.03.2026
- IPROconsult GmbH, Stadt Leuna | Bebauungsplan Nr. 8.4 | Teilflächenänderung PVFA | Umweltbericht, 20.03.2026
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen zu folgenden Umweltbelangen verfügbar:
Mensch, inkl. Wohnen und Arbeiten
- IPROconsult GmbH, Stadt Leuna | Bebauungsplan Nr. 8.4 | Teilflächenänderung PVFA | Umweltbericht, 20.03.2026, Thema: Schutzgut Mensch
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
- Ökoplan - Institut für ökologische Planungshilfe, Vegetationskundliche und faunistische Untersuchungen zum Projekt PV-Freiflächenanlagen Infra-Leuna, November 2024
- FROELICH & SPORBECK GmbH & Co. KG, Errichtung von PV Anlage Halde, Teilfläche ‚Südliche Erweiterung‘ | Artenschutzbericht, 16.03.2026
- IPROconsult GmbH, Stadt Leuna | Bebauungsplan Nr. 8.4 | Teilflächenänderung PVFA | Umweltbericht, 20.03.2026, Themen: Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie Biologische Vielfalt
- Landesamt für Umweltschutz Sachsen- Anhalt: Stellungnahme vom 17.09.2024, Thema: Amphibien/Reptilien
Boden
- IPROconsult GmbH, Stadt Leuna | Bebauungsplan Nr. 8.4 | Teilflächenänderung PVFA | Umweltbericht, 20.03.2026, Thema: Schutzgut Boden
Wasser
- IPROconsult GmbH, Stadt Leuna | Bebauungsplan Nr. 8.4 | Teilflächenänderung PVFA | Umweltbericht, 20.03.2026, Thema: Schutzgut Wasser
Klima und Luft
- IPROconsult GmbH, Stadt Leuna | Bebauungsplan Nr. 8.4 | Teilflächenänderung PVFA | Umweltbericht, 20.03.2026, Thema: Schutzgut Klima und Luft
Landschaft/Erholung
- IPROconsult GmbH, Stadt Leuna | Bebauungsplan Nr. 8.4 | Teilflächenänderung PVFA | Umweltbericht, 20.03.2026, Thema: Schutzgut Landschaftsbild
Kultur- und Sachgüter
- IPROconsult GmbH, Stadt Leuna | Bebauungsplan Nr. 8.4 | Teilflächenänderung PVFA | Umweltbericht, 20.03.2026, Thema: Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- IPROconsult GmbH, Stadt Leuna | Bebauungsplan Nr. 8.4 | Teilflächenänderung PVFA | Begründung, 20.03.2026
Die Untersuchungen und Gutachten können nach Vereinbarung bei Frau Zöfelt eingesehen werden (Kontaktangaben siehe oben).
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse info@stadtleuna.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Leuna, Fachbereich Bau, Stadtplanung, Zimmer 2.09 abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt.
Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in o. g. Planaufstellung die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planverfahren von der Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Die Daten können an die Vorhabenträgerin und ihre mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), an der darüber hinaus ein berechtigtes Interesse gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f DSGVO besteht. Die Vorhabenträgerin und deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Auf Verlangen des Einwenders können dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht, Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ihm ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt werden (Artikel 17, 18 und 21 DSGVO).
gez. Michael Bedla
Bürgermeister




