Sitzungstage
Laut Gesetz (§§ 43, 77 GVG) sind 12 Sitzungstage im Jahr vorgesehen, das bedeutet aber nicht Verhandlungstag.
Eine Sitzung kann aus mehreren Verhandlungstagen bestehen. Das heißt, es kann sein, dass man mehr als 12 Tage am Gericht erscheinen muss.
Wenn man als Hauptschöffe oder -schöffin gewählt wurde, werden die Sitzungstage für ein Jahr im Voraus festgelegt.
Als Ersatzschöffe oder -schöffin wird man bei Bedarf herangezogen.