Die Einsatzabteilung bildet die Hauptabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna. 238 Mitglieder im Alter von 18 bis 67 Jahren gehören dieser Abteilung an. Bereits mit 16 Jahren können die Mitglieder der Jugendfeuerwehr an Ausbildungen und Übungen der Einsatzabteilung teilnehmen.

Haben Sie nicht auch als Kind davon geträumt, Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann zu werden? Dieser Kindheitstraum kann jetzt Realität werden. Denn was viele Menschen nicht wissen: etwa 95 Prozent der Feuerwehrleute in Deutschland sind ehrenamtlich tätig. Damit die Gefahrenabwehr auch zukünftig gesichert ist, braucht es freiwillige Feuerwehrleute. Werden Sie ein Teil von uns.

Aufgaben und Einsatzspektrum der Feuerwehr

Zu den grundlegenden Aufgaben der Feuerwehr gehören Retten, Löschen, Bergen und Schützen. Allerhöchste Priorität hat dabei die Rettung. Das Einsatzspektrum reicht von der klassischen Brandbekämpfung über Unwettereinsätze, Hochwasserabwehr, Tierrettung bis hin zur technischen Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen und Gefahrguteinsätzen. Ein breit gefächertes und abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld, welches einen hohen Ausbildungsstand und großes Engagement jedes Einzelnen erfordert.

Aus- und Fortbildung

Die Aus- und Fortbildung erfolgt grundsätzlich am Standort der jeweiligen Ortsfeuerwehr. Nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 muss jede aktive Einsatzkraft an mindestens 40 Stunden Standortausbildung im Jahr teilnehmen.

Darüber hinaus werden durch den Landkreis Saalekreis und das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge spezielle Lehrgänge und Seminare angeboten. Hierbei vermitteln Ausbilder mit langjähriger Einsatzerfahrung praktisches und theoretisches Wissen für den Ernstfall.

Bevor ein Mitglied der Einsatzabteilung an Einsätzen teilnehmen darf, muss es die Grundausbildung, Truppmann Teil I, absolvieren. Ziel dieser Ausbildung ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz. Die Grundausbildung, Truppmann Teil I, wird an mehreren Wochenenden Freitagabend und Samstagvormittag durchgeführt und umfasst insgesamt 70 Stunden.

Voraussetzungen zur Aufnahme in die Feuerwehr

Interessierte Frauen und Männer können in die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna durch ein Aufnahmegesuch aufgenommen werden, wenn sie:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben (An Einsätzen dürfen sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres teilnehmen.).
  • den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind und dies durch eine Eignungsuntersuchung bei einem arbeitsmedizinischen Dienst nachgewiesen haben.
  • geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind.
  • nicht vorbestraft sind bzw. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht verloren haben.

Die Mitwirkung in der Kinder- und Jugendarbeit ist bei den zahlreichen Kinder- und Jugendfeuerwehren der Ortsfeuerwehren ebenso möglich.

Interesse geweckt?

Dann kommen Sie zu uns, zur

Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna.

Wir freuen uns auf Sie und garantieren eine Umgebung,
in der man über sich hinaus wachsen kann.

Die einzelnen Dienstpläne finden Sie auf der jeweiligen Seite der Ortsfeuerwehr. Haben Sie noch Fragen, dann können Sie uns gern telefonisch oder über das Kontaktformular kontaktieren.

FAQ

Die Feuerwehr ist kein Verein, sondern eine Hilfsorganisation. Träger ist dabei die jeweilige Gemeinde. Freiwillig bedeutet, dass die Mitglieder ihren Dienst ehrenamtlich verrichten. Es handelt sich also um ganz normale Leute aus allen Gesellschafts-, Bildungs- und Altersschichten. So gibt es in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna Studenten, Auszubildende, Lkw-Fahrer, Elektriker, Monteure, Verkäufer, Angestellte, Stadtangestellte, Ingenieure und Selbstständige. Sie alle handeln ehrenamtlich.

Die gesundheitliche Eignung zum Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Leuna wird durch einen Betriebsarzt festgestellt.

  • Ärztliche Beratung und körperliche Untersuchung mit Ergebung von Gewicht und Körpergröße
  • Hörtest
  • Sehtest mit Gesichtsfelduntersuchung
  • Lungenfunktionstest
  • Blutabnahme
  • Urinstatus
  • Ruhe-EKG und Ergometrie (Belastungs-EKG)

Die Mitgliedschaft ist kostenfrei.

Alles was für die Mitgliedschaft in der Feuerwehr benötigt wird, z.B. Schutzkleidung, ärztliche Untersuchungen, Kosten für Aus- und Fortbildungen sowie ggf. anfallende Lohnersatzkosten werden von der Stadt Leuna übernommen.

Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind über die Feuerwehr-Unfallkasse Mitte mit Sitz in Magdeburg als gesetzlicher Unfallversicherungsträger versichert.

Neben einer fachspezifischen Prävention zählen zu den Aufgaben die Durchführung des gesamten Rehabilitationsverfahrens bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten und die Erbringung von Entschädigungsleistungen. Diese Leistungen werden durch ein ausgeprägtes Mehrleistungssystem ergänzt, das für eine optimale soziale Absicherung sorgt.

Grundsätzlich kommt für Sie die Freiwillige Feuerwehr in Betracht, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt.

Für Einsätze und Ausbildungen während der Arbeitszeit erhält der Arbeitgeber eine Kostenerstattung bzw. der Arbeitnehmer eine Bescheinigung über die Teilnahme am Einsatz bzw. an der Ausbildung.

  • Vorschlag des Ortswehrleiters und seines Stellvertreters
  • Recht auf Versicherungsschutz und auf Fortbildung
  • Freistellung für die Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und für die Aus- und Fortbildung
  • Lohnfortzahlung und Zahlung von Verdienstausfall
  • Auslagenersatz, durch Ausübung des Feuerwehrdienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung

Die gewährten und gesetzlich geregelten Rechte sollen den Mitgliedern der Feuerwehren garantieren, dass ihnen durch die ehrenamtliche Tätigkeit keine Nachteile entstehen.

Die Mitglieder der Einsatzabteilung haben ihre Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen. Sie sind insbesondere verpflichtet:

  • am Dienst und an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen der Feuerwehrdienstvorschriften regelmäßig und pünktlich teilzunehmen,
  • sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehrhaus einzufinden,
  • den dienstlichen Weisungen und Befehlen der Vorgesetzten nachzukommen,
  • im Dienst und außerhalb des Dienstes ein vorbildliches Verhalten zu zeigen und sich den anderen Angehörigen der Feuerwehr gegenüber kameradschaftlich zu verhalten,
  • die Feuerwehrdienstvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften für den Feuerwehrdienst zu beachten,
  • die ihnen anvertrauten Ausrüstungsgegenstände, Geräte und Einrichtungen gewissenhaft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen und
  • über Angelegenheiten zu schweigen, welche dem Datenschutz unterliegen oder deren Geheimhaltung erforderlich ist.