Bescheinigung über geeignete Aufstellplätze

Der konzessionierte Automatenaufsteller muss für das Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit eine Bestätigung über den geeigneten Aufstellplatz beantragen. 

Erforderliche Unterlagen
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes zur Aufstellung von Geld- oder Warenspielgeräten
  • Kopie des Personalausweises/Passes
Erforderliche Unterlagen bei Aufstellern, die Ihren Betriebssitz außerhalb der Stadt Leuna haben
  • Kopie der Gewerbeanmeldung von der Hauptniederlassung
  • Kopie der erteilten Aufstellererlaubnis gemäß § 33c Absatz 1 Gewerbeordnung

Die Aufstellung darf erst erfolgen, wenn die Bescheinigung erteilt wurde.