Meldepflicht

Umzug innerhalb von Leuna bzw. Zuzug nach Leuna

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Bundesmeldegesetz BMG).

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

 

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten

Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland)

Besucherregelung

Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Nebenwohnung

Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Besondere Meldepflicht

Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird oder dort einzieht, muss sich nicht anmelden, solange er für eine Wohnung im Inland gemeldet ist.

 

Wohnungsgeberbestätigung

Bei der An-, Um- und Abmeldung (Abmeldung ins Ausland) ist eine Wohnungsgeberbestätigung vorzulegen. Diese Bescheinigung vom Vermieter bestätigt, dass Sie tatsächlich in die Wohnung eingezogen sind.

Wer in ein Eigenheim zieht, hat eine Selbsterklärung über den Bezug eines Eigenheimes vorzulegen.

Eine amtliche Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie im Einwohnermeldeamt bzw. finden Sie diese im rechten Bereich dieser Seite als Download.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • eine vollständig ausgefüllte und vom Vermieter unterzeichnete Wohnungsgeberbestätigung bzw. die Selbsterklärung über den Bezug eines Eigenheims
  • persönliche Vorsprache oder die schriftliche Bevollmächtigung einer anderen Person incl. der ausgefüllten Wohnungsgeberbestätigung und einer Kopie des Personalausweises

 

Alle genannten Meldeangelegenheiten sind gebührenfrei.

 

Hinweise:

  • Melden Sie Ihr Fahrzeug bei der KFZ-Zulassungsstelle in Merseburg um!
  • Denken Sie an die Ummeldungen von Strom, Telefon, Kabelfernsehen, GEZ usw.!
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, Arbeitsamt, Kreditinstitute, Versicherungen, Krankenkassen, Rentenstelle über Ihren Umzug!