Geburtenbuch
Im Geburtenbuch werden alle im Standesamtsbezirk geborenen Kinder beurkundet.
In der Regel werden die Geburtsanzeigen für die im Krankenhaus geborenen Kinder durch die Hebammen vorgenommen. Bei Hausgeburten zeigen Mutter, Vater oder Hebamme die Geburt beim Standesamt an.
Die Geburten sind innerhalb einer Woche beim Standesamt anzuzeigen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den Dokumenten, die vorzulegen sind, rechtzeitig an unsere Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.