Übermittlungs- und Auskunftssperre

Übermittlungssperre

Mit dem Eintrag einer Übermittlungssperre im Melderegister der Stadt Leuna haben Sie die Möglichkeit, der Weitergabe bzw. Nutzung Ihrer Daten 

  • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen)
  • an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen und Jubiläen von Lebenspartnerschaften
  • zur Herausgabe von Adressbüchern
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften 
  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst, wenn Sie im nächsten Jahr volljährig werden

zu widersprechen.

 

Auskunftssperre

Wenn Sie glaubhaft machen können, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann, können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister beantragen. Der Antrag wird geprüft und nur im begründeten Einzelfall genehmigt. 

Die Auskunftssperre wirkt nicht gegenüber Behörden und anderen öffentichen Stellen (Gerichte, Polizei usw). Diese erhalten auch weiterhin Auskünfte aus dem Melderegister über Sie. 

Hinweis: Tragen Sie gegebenenfalls selbst dafür Sorge, dass diese Behörden eine Sperre (Informationssperre) einrichten (Jugendamt, Gerichte). 

 

Erforderliche Unterlagen

Im Antrag müssen die Gründe ausführlich dargelegt und mit objektiven Nachweisen z. B. aus polizeilichen oder gerichtlichen Verfahren oder Stellungnahmen von Not- oder Schutzunterkünftien belegt werden

 

Gültigkeit

2 Jahre