Antrag auf einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Wenn Sie im Zusammenhang mit dem Betreiben eines Gewerbes einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Dies wird beim Bundesamt für Justiz (Registerbehörde) geführt, der Antrag wird beim zuständigen Einwohnermeldeamt geführt.
Antragsteller
- natürliche Personen müssen den Antrag persönlich stellen oder der/die gesetzliche Vertreter/in stellt den Antrag
- juristische Personen: der Antrag muss durch den/die gesetzlich/en Vertreter/in Vertreter der Firma gestellt werden
Erforderliche Unterlagen
Natürliche Personen
- Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass, ggf. zusätzlichen Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei schriftlicher Antragstellung:
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift
Juristische Personen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters/der gesetzlichen Vertreterin der Firma (bei Vorlage des Reisepasses: zusätzlich aktuelle Meldebescheinigung)
- Auszug aus dem Handelsregister
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen
Gebühr
13,00 €
Letzte Änderung am 11.05.2020, 13:56 Uhr