Leinenpflicht für Hunde

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

seit 1. März 2024 gilt wieder die landesweite Leinenpflicht für Hunde auf Feldern, in Wäldern und auf angrenzenden öffentlichen Straßen. Grund ist die sogenannte Brut- und Aufzuchtzeit der Wildtiere. Die Leinenpflicht endet am 15. Juli 2024.

Im § 28 Absatz 2 des Landeswaldgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWaldG LSA) findet sich folgende Regelung:

„Es ist verboten, Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.

Freilebende Tiere sind in dieser Zeit besonders störempfindlich. Bleiben die Rufe von Frauchen oder Herrchen ungehört und der Jagdtrieb erwacht, können freilaufende Hunde großen Schaden anrichten. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Hunde an der Leine zu führen, wenn Sie sich in einem der oben genannten Gebiete bewegen.

Darüber hinaus ist in der Gefahrenabwehrverordnung für das Gebiet der Stadt Leuna die Leinenpflicht auf Straßen und Anlagen innerhalb bebauter Ortslagen festgelegt.

Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

SG Brandschutz, öffentliche Sicherheit & Ordnung