Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“
Stadt Leuna Öffentliche Bekanntmachung Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
„B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“
Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, plant den Neubau der B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg. Ziel der Planung ist die Schaffung einer verkehrsgerechten Straßenverbindung zwischen der A 9 und der B 91.
Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24) hat mit Schreiben vom 15.12.2023 das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz für dieses Vorhaben eingeleitet. Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind die
- Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
- Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und
- überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des UVPG.
Die Verfahrensunterlagen liegen seit dem 20.12.2023 für den Zeitraum der Verfahrensdauer von 6 Monaten auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales unter nachfolgenden Links aus.
Als Kurzadresse: www.lsaurl.de/RVPB181
Eine zusätzliche analoge Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen besteht bei der Stadt Leuna in der Stadtverwaltung Leuna, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 18 in 06237 Leuna, im Gesundheitszentrum Westflügel (Glasbau) 1. OG, Raum 2.07,
während der Dienststunden
Montag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Donnerstag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
im Zeitraum vom 29.01.2024 bis zum 22.03.2024.
Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorhaben auf der Grundlage der Verfahrensunterlagen bis zum 05.04.2024 abzugeben. Die Übermittlung der Stellungnahmen soll elektronisch an die E-Mail-Adresse
Referat24-MID@sachsen-anhalt.de
unter Angabe des Betreffs
„RVP B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“
erfolgen.
Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an das
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt,
Referat 24 Sicherung der Landesentwicklung,
Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale)
gerichtet werden.