Stadt Leuna Öffentliche Bekanntmachung Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben

„B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“

Die Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd, plant den Neubau der B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg. Ziel der Planung ist die Schaffung einer verkehrsgerechten Straßenverbindung zwischen der A 9 und der B 91.

Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Referat 24) hat mit Schreiben vom 15.12.2023 das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Abs. 1 Raumordnungsgesetz für dieses Vorhaben eingeleitet. Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung sind die

  1. Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung oder Maßnahme unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
  2. Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und
  3. überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des UVPG.
    Die Verfahrensunterlagen liegen seit dem 20.12.2023 für den Zeitraum der Verfahrensdauer von 6 Monaten auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales unter nachfolgenden Links aus.

Als Langadresse:   https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/raumvertraeglichkeitspruefungen/raumvertraeglichkeitspruefung-b181-ortsumgehung-zoeschen-wallendorf-merseburg

Als Kurzadresse:    www.lsaurl.de/RVPB181

Eine zusätzliche analoge Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen besteht bei der Stadt Leuna in der Stadtverwaltung Leuna, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 18 in 06237 Leuna, im Gesundheitszentrum Westflügel (Glasbau) 1. OG, Raum 2.07,

während der Dienststunden

Montag:          von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Dienstag:        von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch:        von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Donnerstag:    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag:           von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

im Zeitraum vom 29.01.2024 bis zum 22.03.2024.

Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Vorhaben auf der Grundlage der Verfahrensunterlagen bis zum 05.04.2024 abzugeben. Die Übermittlung der Stellungnahmen soll elektronisch an die E-Mail-Adresse

Referat24-MID@sachsen-anhalt.de

unter Angabe des Betreffs

„RVP B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“

erfolgen.

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an das

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt,

Referat 24 Sicherung der Landesentwicklung,

Neustädter Passage 15, 06122 Halle (Saale)

gerichtet werden.

Die InfraLeuna GmbH informiert über nachfolgenden Link über die Trinkwasserdaten des Trinkwasserwerkes Daspig:

InfraLeuna - Trinkwasserdaten

 

Das Bauamt, Sachgebiet Natur- und Landschaftsschutz informiert:

 Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung nachfolgender Aufgaben stehen:

  • Artikel 6 und 17 der Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/105/EG  über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten 
  • Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe, auch in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Verordnung über abweichende Zuständigkeiten für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege und über die Anerkennung von Vereinigungen
  • Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß §§ 1, 30-33, 37-39 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und § 21-23, 25, 28 NatSchG LSA.

In der Gebietskörperschaft Einheitsgemeinde Stadt Leuna werden im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2021 bis 2025 Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt. Aufgrund des behördlichen Auftrags sind das Betreten von Feld und Wald gemäß § 23 Abs. 2 Satz 2 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt (LWaldG) sowie das Befahren von Feld- und Waldwegen zur Erfüllung der gestellten Aufgabe mit PKW gemäß § 24 Abs. 3 Nr. 3 LWaldG zu gestatten. Den Beauftragten der Fachbehörde für Naturschutz (LAU) ist der Zutritt zu Grundstücken zum Zwecke von Erhebungen im Zusammenhang mit diesen Geländekontrollen auf der Grundlage der vorgenannten Vorschriften in Verbindung mit § 30. NatSchG LSA und § 65 Abs. 3 BNatSchG zu gestatten.

Hinweis: Bei den wahrzunehmenden Aufgaben handelt es sich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur, grundsätzlich im nicht eingezäunten Bereich; Veränderungen an den Grundstücken sind damit nicht verbunden. Über die Kartierungsplanung informieren wir auch auf unserer Homepage www.lau.sachsen-anhalt.de im Verzeichnis Naturschutz, Unterverzeichnis Kartierung und Bewertung.

Eigentümer und Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, solche Maßnahmen des Naturschutzes wie Prüfungen, Vermessungen, die Entnahme von Pflanzenproben, Bodenuntersuchungen sowie sonstige Arbeiten und Besichtigungen im Rahmen des Betretungsrechts des § 30 NatSchG LSA i.V. m. § 23 Absatz 2 Satz 2 LWaldG zu dulden. 

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Reideburger Str. 47, 06116 Halle (Saale)