Abschluss des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“
Stadt Leuna
Öffentliche Bekanntmachung
Abschluss des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben
„B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“
Die oberste Landesentwicklungsbehörde (Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt) hat mit der Gutachterlichen Stellungnahme vom 10. Juni 2024 das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ abgeschlossen.
Im Ergebnis des Verfahrens konnte festgestellt werden, dass das Vorhaben mit der von der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, Regionalbereich Süd in das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung eingebrachten Variante A 2.2 – B 1 Pf/B 1 Pg unter Berücksichtigung der in der Gutachterlichen Stellungnahme aufgeführten Maßgaben mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Umweltbelange am besten vereinbar war.
Das Verfahren zur Raumverträglichkeitsprüfung gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) ist ein dem Zulassungsverfahren vorgelagertes behördeninternes Verfahren zur Abwägung der raum- und umweltbezogenen Belange des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten einschließlich einer Koordinierungsaufgabe.
Gegenüber dem Träger der Planung sowie gegenüber Einzelnen hat das Ergebnis des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung keine unmittelbare Rechtswirkung. Es ersetzt nicht die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen Entscheidungen.
Gemäß § 15 Abs. 6 ROG kann das Ergebnis des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die nachfolgende Zulassungs-entscheidung überprüft werden.
Der Öffentlichkeit ist auf der Grundlage des Landesentwicklungsgesetzes Sachsen-Anhalt in den durch die Planung berührten Gemeinden Gelegenheit zu geben, sich über das Ergebnis des Verfahrens zur Raumverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „B 181 Ortsumgehung Zöschen-Wallendorf-Merseburg“ zu unterrichten.
Zudem ist die Öffentlichkeit durch die jeweilige Gemeinde über die Ergebnisse der am 15.Mai 2024 durchgeführten Erörterung im Zuge des vorgenannten Verfahrens zu unterrichten.
Die Öffentlichkeit wird hiermit über den Abschluss des Verfahrens und über die Ergebnisse der Erörterung informiert. Die Gutachterliche Stellungnahme einschließlich dazugehörender 6 Anlagen (u.a. Protokoll der Erörterung) sind über die nachfolgenden Links auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt abrufbar:
Als Kurzadresse: www.lsaurl.de/RVPB181
Eine zusätzliche analoge Zugangsmöglichkeit zu den Verfahrensunterlagen besteht bei der Stadt Leuna, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 18 (Glasbau - Gesundheitszentrum Westflügel, 1. OG, Raum 2.09) in 06237 Leuna im Zeitraum
vom 12.08.2024 bis einschließlich 20.09.2024
während der Dienststunden
montags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
dienstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
mittwochs von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
donnerstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
freitags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.