Bekanntmachung der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (4. Stufe) der Stadt Leuna
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und deren Überführung in nationales Recht (§§ 47 a-f BImSchG) sind in Sachsen-Anhalt die Städte und Gemeinden sowohl für die Lärmkartierung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kfz/Jahr (DTV 8.200 Kfz/Tag) als auch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Ausgehend vom Zeitpunkt der erstmaligen Erstellung und regelmäßigen Fortschreibung der Lärmkarten in einem 5jährigen Turnus handelt es sich vorliegend um die 4. Stufe (4. Runde). Für die innerhalb des Hoheitsbereichs der Stadt Leuna befindlichen Hauptverkehrsstraßen, die ein entsprechendes Verkehrsaufkommen aufweisen, wurden nach neu vorgegebenen Berechnungsvorschriften strategische Lärmkarten ausgefertigt. Der entsprechende Ergebnisbericht Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt in der Stadt Leuna wird vom 20.11.2023 bis einschließlich 22.12.2023 öffentlich ausgelegt.
Ort der öffentlichen Auslegung
Stadt Leuna
Fachbereich Bau
Rudolf-Breitscheid-Straße 18
06237 Leuna
im Gesundheitszentrum West-Flügel 1. Obergeschoss
Zeiten der öffentlichen Auslegung
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
und außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Anmeldung unter 03461/249 50 12. Es wird gebeten generell vorab einen Termin zu vereinbaren.
Der Ergebnisbericht ist außerdem auf der Internetsite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
-> Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
einzusehen. Es ergeht der Hinweis, dass aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften der Vergleich mit Ergebnissen der vorhergehenden Stufen nicht gegeben ist.
Auf die Ergebnisse der strategischen Lärmkarten aufbauend erfolgt die Ausfertigung einer Entwurfsfassung für einen Lärmaktionsplan. Hierbei handelt es sich um eine Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) vom 17.10.2019. Das Ziel der Planung ist es, die Lärmsituation in der Stadt Leuna zu ermitteln und zu beurteilen sowie gegebenenfalls Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung beziehungsweise Vorkehrungen zum Schutz identifizierter ruhiger Gebiete zu prüfen und festzulegen. Sie haben bis zum 22.12.2023 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an Stadt Leuna, Rathausstraße 1, 06237 Leuna oder per E-Mail an info@stadtleuna.de - Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Die Mitteilungen werden ausgewertet und bei der Planentwurfserstellung mit einbezogen. Im Rahmen einer 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie wiederum die Gelegenheit sich zum ausgefertigten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Die Termine der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden in einer gesonderten Bekanntmachung mitgeteilt.
Michael Bedla
Bürgermeister Stadt Leuna