Schutz vor Geflügelpest - Aufstallungspflicht
Der Landkreis Saalekreis erlässt zum Schutz vor der Geflügelpest folgende
Erste Änderungsverfügung zur Allgemeinverfügung vom 16.12.2020
1. Die in Ziffer 1 S. 2 der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest vom 16.12.2020 aufgenommene Ausnahme von der Aufstallpflicht wird ersatzlos gestrichen und gilt ab sofort nicht mehr. Die Aufstallungspflicht gilt somit für sämtliches im Landkreis Saalekreis gehaltenes Geflügel.
2. Die sofortige Vollziehung von Ziffer 1 wird angeordnet.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt solange, bis sie wieder aufgehoben wird.