Straßenausbaubeiträge in der Kernstadt Leuna, Spergau und Friedensdorf Vorausschau bis 2022

Informationen aus dem Fachbereich Bau der Stadt Leuna:

Bereits seit Mitte der 90er Jahre werden in der Kernstadt Leuna Straßenausbaubeiträge erhoben. Damals entschied sich der Stadtrat für die sogenannten wiederkehrenden Beiträge nach dem System der fünfjährigen Kalkulationsmethode. Nach ihrer Eingemeindung zur Stadt Leuna, entschieden sich auch die Ortsteile Spergau und Friedensdorf für diese Form der Beitragserhebung.

Im Prinzip werden verhältnismäßig geringe Jahresbeiträge berechnet, die jeweils für fünf Jahre ihrer Höhe nach gleichbleiben. So besteht für die Bürger eine gewisse Planungssicherheit. Die Ausbaubeiträge fallen moderat aus und man braucht keine bösen Überraschungen zu befürchten. Im Prinzip weiß man als beitragspflichtiger Grundstückseigentümer ganz genau, welche Kosten für den Straßenausbau fünf Jahre lang zu erwarten sind.

Am Ende eines jeden Fünfjahreszeitraums, immer dann, wenn die geplanten Ausbaumaßnahmen abgeschlossen sind, wird eine Endabrechnung durchgeführt. Der Kalkulationszeitraum wird spitz abgerechnet. Wurde zu viel erhoben, wird der zukünftig zu zahlende Beitrag (der der folgenden fünf Jahre) um den Betrag reduziert, wurde zu wenig berechnet, muss der Fehlbetrag in den nächsten fünf Jahren ebenfalls ausgeglichen werden.

Im Rahmen der seitens der Stadtverwaltung, Sachgebiet Gebühren und Beiträge, durchgeführten Spitzabrechnung des Zeitraumes 2013 – 2017 wurde festgestellt, dass im Bereich Ockendorf und Handwerkersiedlung, anstelle geplanter 380.000 € am Ende 450.000 € und in der Gartenstadt sowie den angrenzenden Bereichen, anstelle avisierter 2.415.000 €, gar über 3,8 Mio € für den Straßenausbau ausgegeben wurden. Auch im Bereich Friedensdorf wurde das ursprünglich geplante Investitionsvolumen für den Ausbau der Nebenanlagen der „Gebrüder-von-Wedel-Straße“ um ca. 150.000 € überschritten. Lediglich im Bereich Spergau wurden etwa 170.000 € weniger in den Straßenausbau investiert, als seinerzeit geplant.

Weil am Anfang (vor sechs Jahren) weniger Ausgaben geplant waren, wurden sowohl in den Bereichen Ockendorf und Handwerkersiedlung, Gartenstadt und angrenzende Bereiche, als auch im Bereich Friedensdorf zu geringe Ausbaubeiträge für den Zeitraum 2013 – 2017 kalkuliert und berechnet. Im Bereich Spergau hingegen wurden geringe Mehreinnahmen erzielt. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt für derartige Fälle, dass zu wenig oder zu viel erhobene Beiträge im folgenden Fünfjahreszeitraum ausgeglichen werden müssen.

Ab dem laufenden Jahr 2018 (Kalkulationszeitraum 2018 – 2022) sind in den jeweiligen Abrechnungsbereichen, für neue Straßenausbauprojekte und den Ausgleich der vorgenannten Über- bzw. Unterdeckungen nachfolgend aufgelisteten Beitragssätze in € / m² beitragspflichtiger Grundstücksfläche in Rechnung zu stellen:

Abrechnungstabelle

Die vorgenannten neuen Beitragssätze finden erstmals im Beitragsbescheid für das Jahr 2018, der voraussichtlich im Jahr 2019 durch die Stadtverwaltung an die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer versandt wird, Anwendung.

Es bleibt jedoch dabei, sofern sich am Abgabengesetz in unserem Bundesland nichts ändert, werden die in Leuna, Friedensdorf und Spergau jährlich zu entrichtenden wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge immer über einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren konstant bleiben.

S. Lämmerhirt
D. Reichenbecher
Fachbereich Bau