Bekanntmachung - Teilflächenänderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Leuna - Aufstellung und frühzeitige Unterrichtung
Teilflächenänderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Leuna - Aufstellung und
frühzeitige Unterrichtung
Der Stadtrat der Stadt Leuna hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2026 nach § 2 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 1 Absatz 8 BauGB die Aufstellung der Teilflächenänderung
des FNP der Stadt Leuna im Bereich der Hochhalde Leuna beschlossen.
In gleicher Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Leuna den Vorentwurf mit Begründung i.d.F.v.
23.01.2026 der Teilflächenänderung des FNP der Stadt Leuna im Bereich der Hochhalde
Leuna gebilligt und zu dieser Planung die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Absatz 1 BauGB und der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Ziel und Zweck der Planung
Im Bereich der Hochhalde Leuna sollen die ehemaligen Deponieteilflächen »Südbecken«
und »Südliche Erweiterung« als Standorte für Anlagen zur Erforschung, Entwicklung und
Nutzung solarer Strahlungsenergie nachgenutzt werden. Weiterhin soll am östlichen und
südlichen Böschungsfuß der Hochhalde Leuna eine neue Gleistrasse für die zukünftige
gleistechnische Erschließung des geplanten Industriegebietes Leuna III geführt werden.
Um die geplanten zukünftigen Nutzungen planungsrechtlich abzubilden, ist der FNP der
Stadt Leuna in diesem Bereich anzupassen. Dies umfasst eine Teilflächenänderung mit
Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung für Anlagen zur Erforschung,
Entwicklung und Nutzung solarer Strahlungsenergie sowie eine Planergänzung mit
Darstellung einer Bahnanlage.
Die Änderungen und Ergänzungen im FNP erfolgen nach § 8 Absatz 3 BauGB im
Parallelverfahren zur Teilflächenänderung des Bebauungsplanes Nr. 8.4 Halde am Standort
Leuna.
Der Vorentwurf mit Begründung der Teilflächenänderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Leuna im Bereich der Hochhalde Leuna in der Fassung vom 23.01.2026 wird in der
Zeit vom 10.03.2026 bis einschließlich 14.04.2026 veröffentlicht.
Die Planung liegt in der Stadtverwaltung Leuna, Fachbereich Bau, Stadtplanung, Rudolf-
Breitscheid-Straße 18, Westflügel, Zimmer 2.09 in 06237 Leuna zu nachfolgend aufgeführten
Dienstzeiten und nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03461 /
2495026 (Frau Zöfelt) zur Einsichtnahme aus:
Montag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Weiterhin kann die Planung über das Internetportal der Stadt Leuna unter
https://www.leuna.de/de/bauleitplanungen.html sowie über das Internetportal des Landes
Sachsen-Anhalt unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/leuna/startseite
eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die
Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an die Adresse info@leuna.de
übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch schriftlich oder zur Niederschrift bei
der Stadt Leuna, Fachbereich Bau, Stadtplanung, Zimmer 2.09 abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Gleichzeitig zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden statt.
Folgende nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Informationen
sind verfügbar und können während der Veröffentlichungsfrist eingesehen werden:
- Umweltbericht zur Teilflächenänderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Leuna im
Bereich der Hochhalde Leuna i.d.F.v. 23.01.2026 (s.a. Begründung, Abschnitt 3)
- Umweltbericht zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans i.d.F.v. September 2024 mit
Karte 3: Neuausweisungen und Ausgleichspotential i.d.F.v. Januar 2023.




