Wichtige Hinweise zur Geflügelpest - Geflügelpest eingedämmt

Ausbruch im Saalekreis

Im September wurden in insgesamt drei Geflügelbeständen in Leuna sowie bei mehreren Wildvögeln die hochpathogene Aviäre Influenza (sog. Geflügelpest) amtlich festgestellt. Der Landkreis Saalekreis hat daraufhin eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen und die entsprechenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Weitere Ausbrüche sind seither nicht bekannt.

Auch bei den nachfolgenden Kontrollen, die innerhalb der geflügelhaltenden Betriebe durch amtliche Tierärzte des Landkreis Saalekreis durchgeführt wurden, waren keine Tiere mehr betroffen.

Somit wird die Allgemeinverfügung vom 12.09.2024 (veröffentlicht am 12.09.2024 im Amtsblatt Nr. 41/2024 des 18. Jahrgangs) in der Form, die sie durch die 1. Änderung vom 11.10.2024 (veröffentlicht am 11.10.2024 im Amtsblatt Nr. 44/2024 des 18. Jahrgangs) erhalten hat, mit Wirkung zum 22.10.2024 vollständig aufgehoben.

Die Überwachungszone wird aufgehoben und die Stallpflicht entfällt.

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