Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Wer aus besonderem Anlass und nur vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies der zuständigen Behörde rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes unter Angabe der Dauer des Betriebes und des besonderen Anlasses schriftlich anzuzeigen.

Hierzu zählt zum Beispiel der Ausschank von Speisen und Getränken ausserhalb der Betriebsstätte auf Veranstaltungen in Leuna wie Grüner Markt, Walpurgisfest, Heimatfeste, Weihnachtsmarkt (sofern keine Reisegewerbekarte vorliegt).

Gebühr

bis zu 200,00 € (variiert nach der Anzahl von Tagen, an denen die Veranstaltung stattfindet)