Gewerbeummeldung

Wer seinen Betrieb innerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Stadt Leuna verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die beim angemeldeten Gewerbebetrieb nicht geschäftsüblich sind, muss sich ummelden.

Verlegt der Gewerbetreibende seine Betriebsstätte in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, muss der Betrieb in Leuna abgemeldet und bei der anderen Behörde angemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • vollständig ausgefüllte Gewerbeummeldung und ggf. Beiblatt zur Gewerbeummeldung
  • bei handwerklichen Leistungen die Handwerkskarte
Gebühr

20,00 - 30,00 €

Die Gewerbeummeldung ist formgebunden, das Formular finden Sie im rechten Bereich zum Download oder erhalten es zu den Sprechzeiten der Stadtverwaltung im Gewerbeamt der Stadt Leuna.