Das Einwohnermeldeamt informiert
Ablauf der Gültigkeit von Dokumenten ab 01.01.2024
Personalausweise, die im Jahr 2014 beantragt worden sind, verlieren 2024 ihre Gültigkeit. Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Dokumentes. Das Gültigkeitsdatum finden Sie auf der Seite mit dem Passbild, links über der Unterschrift.
Der Kinderreisepass wurde ab 01.01.2024 abgeschafft!
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und der ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) regelt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfällt. Eine Neubeantragung bzw. Verlängerung/Aktualisierung ist dann nicht mehr möglich. Ersetzt werden die Kinderdokumente durch elektronische Reisepässe oder Personalausweise.
-> Die bereits neu ausgestellten oder verlängerten Kinderreispässe behalten Ihre Gültigkeit weiterhin bis zum darauf angegebenen Ablaufdatum.
-> Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, dann kontaktieren Sie uns. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Seite.
Bei der Beantragung von Dokumenten (Personalausweise und Reisepässe) sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personenstandsurkunden wie z.B. Geburts- oder Eheurkunden (Buch der Familie)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
Bitte beachten Sie, dass im Rathaus und in der Außenstelle Günthersdorf keine Passbilder angefertigt werden.
Die Gebühren betragen
- für Personalausweise (bis zu einem Alter von 24 Jahren) 22,80 €
- für Personalausweise (ab einem Alter von 24 Jahren) 37,00 €
- für Reisepässe (bis zu einem Alter von 24 Jahren) 37,50 €
- für Reisepässe (ab einem Alter von 24 Jahren) 70,00 €