Personalausweis
Der Personalausweis bzw. ein vorläufiger Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung für Personen unter 16 Jahren erfolgt nur mit Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeeklärung. Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen oder die Vollmacht für die Beantragung von Dokumenten für Personen unter 18 Jahren vorlegen. Bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- 1 digitales biometrisches aktuelles Passbild
- Geburts- oder Eheurkunde
- bisherigen Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Ausweis
Befreiung von der Ausweispflicht
Für Personen mit geistiger/körperlicher Behinderung oder fehlender Mobilität kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.
Gebühren
27,60 € für Personen unter 24 Jahren (ab 09.02.2026)
46,00 € für Personen über 24 Jahren (ab 09.02.2026)
10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis
6,00 € für das Anfertigen eines digitalen Passbildes vor Ort




