Sterbebuch
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte oder wo der Sterbefall eintritt.
Zuständig ist das Standesamt des Bezirkes, in dem die verstorbene Person zum Zeitpunkt des Todes ihren Wohnsitz hatte oder wo der Sterbefall eintritt.