Bekanntmachung über die Nachschätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens (§ 11 BodSchätzG)
In der Gemarkung Zweimen (Flur 1 bis 8, umfasst auch die Dorflagen Zweimen, Dölkau und Göhren) wird in den Jahren 2026 und 2027 eine Nachschätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens durchgeführt, um die Änderungen land- und forstwirtschaftlich genutzter Flächen bezüglich ihrer Ertragsbedingungen zu erfassen.
Hierzu führt der Bodenschätzungsausschuss des Finanzamtes Merseburg unter Leitung des Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS) eine örtliche Besichtigung der Flächen durch.
Die Nachschätzungsarbeiten werden nach §11 Bodenschätzungsgesetz durchgeführt.
Die Schätzungsergebnisse können vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) für Wertermittlungsarbeiten innerhalb von Flurbereinigungsverfahren genutzt werden.
Die Gemeinden, die Eigentümer sowie die Nutzer der Grundstücke sind verpflichtet, den mit der Bodenschätzung beauftragten Personen jederzeit das Betreten der Flächen zu gestatten und die von ihnen als notwendig erachteten Maßnahmen, wie z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht (§15 BodSchätzG).
Merseburg, den 19.12.2025
Finanzamt Merseburg
gez. i.V. Brill
Vorsteher/-in Finanzamt
In diesem Zusammenhang erfolgt die Ausschreibung für Grabearbeiter
Rüstige Rentner gesucht - Grabearbeiten zur Bodenschätzung im Feldeinsatz
Das Team des Bodenschätzungsausschusses des Finanzamtes Merseburg befasst sich ab dem Frühjahr 2026 mit der Nachschätzung von Acker- und Grünlandflächen in der Gemarkung Zweimen. Dazu werden 1m lange Bohrstöcke (Durchmesser 3cm) ins Erdreich eingeschlagen und die Proben anschließend begutachtet.
Zur Unterstützung bei diesen Arbeiten werden rüstige Rentner gesucht, welche als sogenannte „Grabearbeiter“ den Bodenschätzungsausschuss im Feldeinsatz unterstützen. Aufgabe des Grabearbeiters ist die Mithilfe beim Einschlagen der Bohrstöcke per Simplex-Hammer sowie das Anlegen von Aufgrabungen mit dem Spaten.
Es werden Arbeitsverträge als kurzfristige Beschäftigung vom 01. März bis 30. November abgeschlossen. Der Einsatz wird in Abhängigkeit der Wetterlage und nach persönlicher Verfügbarkeit ganz individuell abgestimmt und begrenzt sich auf einige Tage in den Frühjahrs- und Herbstmonaten. Die Vergütung erfolgt dabei nach der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden nach Stufe 1 der Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages der Länder, was einem Stundenlohn von 16,37 €/h brutto entspricht. Einstellungsvoraussetzung ist, dass im Kalenderjahr keine weiteren Arbeitsverhältnisse vorliegen und dass eine Regelaltersrente bezogen wird. Ein Anspruch auf weitergehende Beschäftigung besteht nicht!
Ein privater Pkw zum Erreichen der Flächen wäre von Vorteil ist aber keine Voraussetzung. Körperliche Kraft wird vorausgesetzt. Ein Einsatztag dauert in der Regel 8 Stunden.
Bei Interesse und Fragen steht der Leiter des Bodenschätzungsausschusses telefonisch unter 03461/8224-2700 gern zur Verfügung.
Merseburg, den 19.12.2025
gez. i.V. Brill
Vorsteher/-in Finanzamt
Finanzamt Merseburg
Bahnhofstraße 10, 06217 Merseburg
Telefon 03461 82240



