Bekanntmachung über die Offenlegung der Schätzungsergebnisse des landwirtschaftlichen Kulturbodens (§ 13 BodSchätzG)

Auf Flächen in der Gemarkung Zöschen incl. Ortsteil Zscherneddel wurde nach §11BodSchätzG eine Überprüfung der Bodenschätzungsergebnisse von 1936 vorgenommen. Dazu wurden durch den Bodenschätzungsausschuss des Finanzamtes Merseburg die Bodenschätzungsergebnisse (umgangssprachlich Bodenpunkte) an ausgewählten Stellen der Gemarkung in der Feldlage betrachtet und gegebenenfalls korrigiert.

Die Schätzungsergebnisse können vom Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF) für Wertermittlungsarbeiten innerhalb von Flurbereinigungsverfahren genutzt werden. Rechtsgrundlage für eine solche Nachschätzung bildet der §11 des Bodenschätzungsgesetztes. 

Die aktuell gültigen Bodenschätzungsergebnisse in der Gemarkung Zöschen werden nun gemäß §118 Satz 2 AO in der Zeit vom 01.02.2026 bis 28.02.2026 im Dienstraum A010 (Nebengebäude) des Finanzamtes Merseburg offengelegt. 

Der Vorsitzende des Schätzungsausschusses (Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger) ist am 17.02.2026 in der Zeit von 08:00 bis 17:00 Uhr zur persönlichen Einsichtnahme der Schätzungsergebnisse im Finanzamt anwesend. Zudem können während der Öffnungszeiten des Finanzamtes auch weitere Termine zur persönlichen Einsichtnahme vereinbart werden. Bitte melden Sie sich dafür telefonisch unter 03461/8224-2700.

Offengelegt werden die Schätzungsurkarten und die Feldschätzungsbücher. Diese umfassen Feststellungen zu Nutzungsarten (§ 2 BodSchätzG), Wertzahlen (§ 4 BodSchätzG) sowie den Abgrenzungen der geschätzten Flächen untereinander (§ 5 BodSchätzG).

Gegen die Schätzungsergebnisse steht den Flächeneigentümern der Einspruch (§ 12 BodSchätzG) gemäß den Vorschriften der AO zu. Der Einspruch kann bis zum Ablauf des 31.03.2026 beim Finanzamt schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Mit dem Ablauf dieser Frist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt wurde. Sie werden anschließend in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.

Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzern der landwirtschaftlichen Flächen nicht besonders bekannt gegeben (§ 13 BodSchätzG).

Merseburg, den 19.12.2025
gez. i.V. Brill
Vorsteher/-in Finanzamt

Finanzamt Merseburg
Bahnhofstraße 6, 06217 Merseburg