Ende des städtischen Förderprogramms „Zukunft Leuna“ beschlossen

Über „Zukunft Leuna“ hat die Stadt Leuna freiwillig bestimmte bauliche Maßnahmen, die das selbstgenutzte Wohneigentum von Bürgerinnen und Bürgern mit Wohnsitz in Leuna (inkl. aller Ortschaften) oder Klimaschutzmaßnahmen betreffen, mit bis zu 5000 € gefördert.

Im Dezember 2021 hat der Stadtrat der Stadt Leuna beschlossen, das Förderprogramm zum 30.06.2022 aufzuheben. Die seit 2012 bestandene Förderrichtlinie hat ihr Ziel nur teilweise erreicht. Zuvor wurde in den öffentlichen Sitzungen des Finanzausschusses und des Bauausschusses darüber diskutiert und am Ende empfahlen beide Gremien dem Stadtrat die Aufhebung.

Nur noch bis zum 30. Juni 2022 dürfen Anträge gestellt werden und sie werden nur bearbeitet, wenn sie schon beim Einreichen vollständig und prüfbar sind. Das Nachliefern von Unterlagen wird nicht gestattet.

Bei der Antragsstellung ist weiterhin zu beachten, dass die bauliche Maßnahme bis zum 30.06.2023 abgeschlossen sein muss, um für eine Förderung durch die Stadt Leuna in Betracht zu kommen. Schon im Antrag ist deshalb glaubhaft darzustellen, dass der Zeitraum bis Mitte 2023 auch eingehalten werden kann. Verlängerungen wird es nicht geben. Ist die Maßnahme bis zum 30.06.2023 nicht beendet, gibt es kein Geld von der Stadt.

Der Verwendungsnachweis ist dann bis spätestens zwei Monate nach Bauabschluss zu erbringen. Der letztmögliche Termin für den Eingang des vollständigen Verwendungsnachweises bei der Stadt ist somit der 31.08.2023. Auch hier gibt es keine Verlängerung. Eine Förderung ist abzulehnen beziehungsweise zu widerrufen, falls die Frist nicht eingehalten werden kann.

Gefördert werden nach wie vor Maßnahmen im Bereich

  1. des Klimaschutzes – Gebäudeenergie einsparen,
  2. der Innenentwicklung – Wohnraum im Ort schaffen und
  3. des demografischen Wandels – Wohnungsbestand anpassen.

Fördervoraussetzungen sind außerdem die Inanspruchnahme bestimmter Förderprogramme der KfW beziehungsweise des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder ein marktübliches Darlehen. Bewilligungsunterlagen der beiden Fördermittelbehörden oder eines Kreditinstitutes bzw. einer Bank (Kreditvertrag) sind schon mit dem Antrag bei der Stadt vollständig einzureichen. Alle Details zum Förderprogramm finden Sie nach wie vor in der kommunalen Förderrichtlinie über die Internetseite der Stadt Leuna unter:

https://www.leuna.de/de/foerderrichtlinien.html

Dort stehen auch unten rechts das Antragsformular sowie das Formular für den späteren Verwendungsnachweis zur Verfügung.

Felix Mayer
Silvio Lämmerhirt
Fachbereich Bau