erneute Aufstallungspflicht von gehaltenem Geflügel

Der Landkreis Saalekreis hat eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht von gehaltenem Geflügel erlassen.
Dies geschieht da im Landkreis Saalekreis die Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel festgestellt wurde.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises und die zugehörige Anlage stellen wir ihnen hier zur Verfügung.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf folgender Webseite des Landkreises Saalekreis:
https://www.saalekreis.de/de/aktuelles-publikationen/aufstallungspflicht-tritt-wieder-in-kraft.html