Wichtige Hinweise der Stadtinformation für Inhaber von Veranstalter-Gutscheinen

Liebe Kundinnen und Kunden der Stadtinformation,

der Gesetzgeber hatte auf die dramatische Situation im Live Entertainment durch die COVID-19-Pandemie reagiert und am 15.05.2020 ein Gesetz über die Veranstaltergutschein-Lösung verabschiedet, das Veranstalter die Herausgabe von Gutscheinen im Falle von Veranstaltungsabsagen ermöglichte. Diese Möglichkeit lief zum 31.12.2021 aus.

Die Gutscheine behalten weiterhin Gültigkeit. Informationen zu Ersatzveranstaltungen erhalten Sie auf www.Eventim.de oder in der Stadtinformation. Bitte halten Sie dazu den Gutschein bereit, die Gutschein-Nummer wird benötigt.

Sollten Sie keine Ersatzveranstaltung finden, besteht seit 01.01.2022 die Möglichkeit, einen Auszahlungsantrag zu stellen.

Der Auszahlungsantrag kann entweder digital über das Vermittlungsportal EVENTIM unter www.EVENTIM.de gestellt werden.

Alternativ kann die Auszahlung des Gutscheinwertes direkt schriftlich beim Veranstalter beantragt werden. Name und Anschrift des Veranstalters sind auf dem Gutschein aufgedruckt, bitte wenden Sie sich direkt an diesen. Die Verbraucherzentralen haben hierfür einen Musterbrief entworfen www.verbraucherzentrale.de

Die Stadtinformation als Vorverkaufsstelle ist leider nicht berechtigt, Auszahlungen zu tätigen.

Veranstaltergutscheine wurden in der Stadtinformation für folgende Veranstaltungen, die aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, ausgegeben:
  • Wunderland zur Weihnachtszeit
  • Stadlfest
  • Karat45
  • Tobias Beck
  • Schlagernacht des Jahres

Stadtinformation Leuna
Rudolf-Breitscheid-Straße 18

Öffnungszeiten Stadtinformation