Reisepass (ePass)

Für Reisen ins nichteuropäische Ausland benötigt jede Person ab Geburt einen Reisepass. Die Beantragung muss persönlich erfolgen. 

Der Reisepass (ePass) wird im Regelfall für Jugendliche ab 12 Jahren ausgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern kann für ein Kind unter 12 Jahren ein ePass ausgestellt werden. Von Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke aufgenommen. Das Kind muss bei der Beantragung dabei sein. 

Erforderliche Unterlagen

  • alter Reisepass oder Personalausweis (sofern vorhanden)
  • 1 biometrisches aktuelles Passbild
  • Geburts- oder Eheurkunde
  • soll für ein Kind ein ePass beantragt und ausgestellt werden, muss dass Kind bei der Antragstellung persönlich dabei sein, ausserdem ist bei Kindern unter 18 Jahren eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten vorzulegen

Gültigkeit

  6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren

Gebühren

37,50 € für einen 6 Jahre gültigen Reisepass (ePass) (für Personen unter 24 Jahren)
70,00 € für einen 10 Jahre gültigen Reisepass (ePass) für Personen ab 24 Jahren