Leinenpflicht für Hunde

Leinenpflicht

Generell gilt die Leinenpflicht in allen bebauten Ortsteilen der Stadt Leuna. Somit dürfen Hunde prinzipiell in der freien Natur und somit außerhalb bebauter Ortsteile auch ohne Leine unterwegs sein. Jedoch gibt es hierzu einige Ausnahmen, bei welchen auch in der freien Natur Leinenpflicht gilt. 

Leinenpflicht vom 01.03 bis 15.07. auf Feldern, Wäldern und auf angrenzenden öffentlichen Straßen

In der Zeit vom 01.03.2026 bis zum 15.07.2026 gilt auch in allen nicht bebauten Ortslagen eine Leinenpflicht für Hunde. Grund hierfür ist, dass freilebende Tiere in dieser Zeit besonders störempfindlich sind. Denn bleiben die Rufe von Frauchen oder Herrchen ungehört und der Jagdtrieb erwacht, können freilaufende Hunde großen Schaden anrichten. Außerhalb dieser Zeit dürfen Hunde nur unter Aufsicht ohne Leine geführt werden.

Ganzjährige Leinenpflicht in Vogelschutzgebieten

Dies sogenannten „Natura-2000 Gebieten“ sind Vogelschutzgebiete in denen Hunde zum Schutz der Tierwelt das gesamte Jahr über an der Leine geführt werden müssen. Gebiete sind hier die „Saale-Elster-Aue südlich Halle“, welches in der Kernstadt und den Ortsteilen Kreypau, Zöschen, Zweimen sowie Horburg-Maßlau zu finden ist. 

Die genauen Gebiete entnehmen Sie der interaktiven Karte auf der Seite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse:

https://lvwa.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=natura2000bestand&ZOOMTOTABLE=Natura,CO,FFH0284

Wir bitten Sie, die Vorschriften über die Leinenpflicht einzuhalten. Diese dienen uns, unserer Umwelt und den freilebenden Tieren für ein sicheres und angenehmes Miteinander.

SG Brandschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung