Kinderreisepass
Für Reisen ins Ausland benötigt jede Person ab Geburt einen Reisepass. Ein Kinderreisepass wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt.
Die Beantragung muss durch einen Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich dabei sein. Ab dem 10. Lebensjahr unterschreibt das Kind eigenhändig.
Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen oder die Vollmacht für die Beantragung von Dokumenten für Personen unter 18 Jahren vorlegen. Bei alleiniger Sorge ist die Vorlage einer aktuellen Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches aktuelles Passbild
- Geburtsurkunde
- alter Kinderreisepass (falls vorhanden)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten, Negativbescheinigung (erhältlich beim Jugendamt) bei nur einem Sorgeberechtigten
Gültigkeit
6 Jahre jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Gebühren
13,00 €
6,00 € Verlängerung/Aktualisierung